Um einen Kleingarten in Gersthofen zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Ihr Wohnsitz muss in Gersthofen - Stadt sein.
Sie müssen Mitglied im Kleingartenverein Gersthofen sein und auf der Bewerberliste stehen.
Wichtige Mitteilung
Als Zaunmaterial sind zugelassen: Maschendraht und lebende Hecken. Stacheldraht ist verboten. Höhe der Innenzäune höchstens 1,20 m, bei Zwischenzäunen 1,00 m. Letztere können auch ganz entfallen. Hecken dürfen oben höchstens 40 cm breit sein.
Dies wird bei den nächsten Begehungen kontrolliert.
Heckenschnitt:
Die Hecken dürfen von: 01.03. bis zum 23.06. nicht geschnitten werden. Dies laut Bund Naturschutz die Vogelbrut Zeit. Ab 23.06. dürfen die Hecken den normalen Form- und Zierschnitt, das bedeutet sie dürfen zurückgeschnitten (2m Höhe) und in Form geschnitten werden.
Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abgeschnitten bzw. "auf den Stock" gesetzt werden.
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das heißt, wenn Sie Ihre Hecken vor dem 1. Oktober abschneiden oder roden, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Pools und Trampoline:
Trampoline und Pools dürfen während des Sommers genutzt werden, müssen aber bis 30. September wieder komplett abgebaut werden. Bei nicht Einhaltung erfolgt eine Abmahnung und dann die Kündigung.
gez. A. Zießow