Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sind nachfolgende Pflanzen in Kleingärten nicht erlaubt.
Nadelbäume, Laubbäume und Sträucher:
- Tannen - Scheinzypressen
- Eiche - Eberesche
- Zeder - Ginkgo
- Birke - Affenschwanzbäume
- Lärchen - Pappel
- Ahorn - Mammutbäume
- Eiben - Walnuss
- Esche - Lebensbäume
- Erle - Fichten
- Kiefern - Kastanie
- Buche - Weide
- Wacholder - Thuja
Deck- und Blütensträucher
- Goldregen
- Hasel
- Zierapfel
- Hartriegel
- Zierkirsche
- Erbsenstrauch
- Essigbaum
Pflanzen, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
Da sie heimische Arten verdrängen und streng deshalb kontrolliert werden müssen.
Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar.
- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus
- Japanischer Staudenknöterich
- Sachalin-Staudenknöterich
- Drüsiges Springkraut
- Kanadische und Riesen-Goldrute
- Topinambur
- Beifußblättriges Traubenkraut
- Kartoffelrose
- Franzosenkraut/Kleinblütiges Knopfkraut
- Hornfruchtiger Sauerklee
- Essigbaum
Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf Grundlage neuerster Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!